Wir waren alles andere als sicher was die Genehmigungsfähigkeit der Anlage angeht. Abstandsregeln zu Wohngebäuden waren hier unkritisch, der geplante Standort lag 60 bis 110 Meter vom eigenen und noch deutlich weiter von Nachbarhäusern entfernt. Das Flurstück grenzt allerdings an ein Naturschutzgebiet an und wir wohnen im Aussenbereich. Der Bau von Windkraftanlagen ist im Aussenbereich nach §35 BauGB privilegiert, soll aber konzentriert werden. Als Baugebiet für Windkraft sind wir nicht ausgewiesen.

Gänzlich unerfahren mit Baugenehmigungen habe ich mich also einfach bis zum zuständigen Sachbearbeiter durchtelefoniert. Der Herr wurde bzgl. geltenden Regelungen an keiner Stelle konkret, Fragen wie "wie gross darf der Abstand vom Hof sein?", "wie gross muss er sein?" wurden mit "das muss ich auf Basis von Unterlagen prüfen" beantwortet. Immerhin sagte er aber nicht "das können Sie sich sparen" und er skizzierte dann auch was ich in einer Bauvoranfrage beibringen müsste.

Das formlose Schreiben zu einer Bauvoranfrage habe ich dann zusammengestellt - das darf man selbst machen und man muss hier noch keinen Architekten (oder allgemeiner Vorlageberechtigten) beauftragen. Neben dem Anschreiben mit einer knappen Einführung was der Zweck der Anlagen (Schliessen der Energielücke Herbst / Winter) ist, legte ich eine aktuelle Flurkarte mit geplantem Standort, Datenblatt / Prospekt ANTARIS 7.5kWh Kleinwindanlage mit 21m Mast, Stromertrag Photovoltaik März 2020-2021 und eine Ertragsauswertung Kleinwindanlage ANTARIS 7.5kWh bei. Die beiden letzten Dokumente stützten die Aussage zur Energielücke. Alles in dreifacher Ausfertigung.

Eingereicht am 17. März 2021 begann das Warten. Am 22. März kam dann eine Eingangsbestätigung, am 23. März eine Nachforderung von Unterlagen - eine Lageplan 1 : 500 mit genauen Koordinaten würde benötigt. Dann wieder Warten und am 28. Mai dann ein Vorbescheid mit Aussage "wird hiermit gemäß §66 Landesbauordnung (LBO) die o. g. Baumaßnahme grundsätzlich zugelassen". Heissa! Verwaltungsgebühr 100 EUR. 

Bearbeitungsdauer also 67 Tage. Viele werden jetzt sagen "das ging aber schnell", es sind aber immerhin mehr als zwei Monate für eine unverbindliche Richtungsentscheidung. Warum das so ist, erschliesst sich im Ansatz wenn man sich anschaut was in den Behörden abgelaufen ist. Was die Bauaufsicht selbst getan hat um zum "grundsätzlich zugelassen" zu kommen ist intransparent. Es wurden allerdings etlich andere Sachgebiete / Ämter um Stellungnahme gebeten: das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume / Technischer Umweltschutz, das Sachgebiet Naturschutz der Bauaufsichtsbehörde und das Archäologische Landesamt / Obere Denkmalschutzbehörde.

Bereits in der Antwort zur Voranfrage werden eine Reihe von Auflagen formuliert: Grenzwerte für Schallimmissionen werden definiertkeine wahrnehmbaren tieffrequenten Geräusche, Gehölzbestand darf nicht beeinträchtigt werden, Fledermausschutz mit festgelegten Abschaltzeiten ist zu verbauen, Ausgleichsmassnahmen sind durchzuführen (dazu später mehr).

Ich weiß bis heute nicht ob die Argumentationskette zur Energielücke hilfreich oder unnötig war, auch kenne ich die Kriterien für die Entscheidung nicht. Zumindest hat es aber wie hier beschrieben geklappt - im Landkreis Schleswig-Flensburg im schönen Schleswig-Holstein.

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