Am 29. März 2022 kam das erste Schreiben vom Amt - Bauantrag ist eingegangen. Anbei auch ein knapper Leitfaden zum weiteren Prozedere sowie Datenschutzerklärung. Am 6. April 2022 dann "Anforderung von Bauunterlagen". Ich darf zwei der drei Punkte mal zitieren:

  • Nachweis der Eintragung des Aufstellers der bautechnischen Nachweise in die Liste nach §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5d es Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Schleswig-Holstein (§70 Abs. 2LBO)
  • Es fehlt die Erklärung des Aufstellers der bautechnischen Nachweise hinsichtlich des Kriterienkataloges nach Anlage 2 der Bauvorlagenverordnung.

Nach diversen Hitzewallungen dann Rücksprache mit meinem Vorlageberechtigten. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein Problem mit der Nennung des Statikers handelte. Wir hatten hier den Statiker des Mastherstellers angegeben, der allerdings nicht in der genannte schleswig-holsteinische Liste eingetragen und entsprechend nicht zertifiziert war. Mein nachträglich aufgebaute Theorie ist, dass man im Bauantrag einen eigenen "Prüfstatiker" angeben hätte können. Den muss man natürlich erst mal finden und er muss wie geschrieben sowohl auf dieser Liste stehen als auch Ahnung von Windanlagen haben. Wenn man hier keinen passenden Statiker angibt, wählt das Amt einen Prüfstatiker aus und teilt diesen mit der Baugenehmigung mit.

Im dritten Punkt ging es dann um den Eintrag einer Baulast ins Grundbuch. Damit wird sichergestellt, dass auch zukünftige Besitzer das Windrad bei Ausserbetriebnahme komplett zurück bauen müssen. Dazu war ein aktueller Grundbuchauszug beizubringen und ein entsprechende Formular zu unterzeichnen. Natürlich auf einem Amt (nach Wahl) damit die Unterschrift auch beglaubigt ist. Die "Baulastverpflichtungserklärung" habe ich dann am 3. Mai im Amt Langballig unterzeichnet.

Am 1. Juni dann die nächste Nachforderung von Unterlagen, diesmal vom Sachgebiet Naturschutz. Es ging zunächst um die Konkretisierung der Ausgleichsmassnahmen die ich im Antrag leichtfertig mit "80 qm Streuobstwiese mit Blühstreifen" bezeichnet hatte. Wie ich später lernte, müssen bei einer Streuobstwiese die Bäume mindestens 10 Meter Anstand haben. Bei 80 qm wäre das dann genau ein Baum. Telefonische Rücksprache mit der Sachbearbeiterin ergab dann, dass durch einfaches Streichen des Begriffes "Streuobstwiese" alles gut ist, Blühstreifen alleine ist auch o.k. Allerdings lag der in meinem Vorschlag nur 40 Meter von der Kleinwindanlage entfernt. Dieser Abstand sollte aber möglichst gross sein - sonst werden Insekten von der Wiese angelockt und geraten dann potentiell ins Windrad. Glücklicherweise ließ sich das Thema aber pragmatisch klären nachdem weitere Alternativen diskutiert wurden. 

Nächste Punkt war die "Bilanzierung des Schutzgutes Landschaftsbild". Hierbei handelt es sich um eine Ersatzgeldzahlung die sich aus einer Formel nach Größe des Windrades bemisst. In unserem Fall läuft das auf 645 EUR Einmalzahlung hinaus. Wenn man so will ist das eine Ablasszahlung. Man darf das Landschaftsbild gegen diese Zahlung mit Windkraft verschandeln. Das Geld wird übrigens für Umweltschutzmassnahmen eingesetzt. Leider passt das zu der aktuellen Diskussion Tierschutz vs. CO2 Einsparungen per Windkraft, ich halte das für ein falsches Signal.

Ein weiterer Punkt war das Thema Zufahrtsweg zur Baustelle. Wenn für den Transport der Anlage zum Bauplatz Abholzungen notwendig sind, ist auch das mit dem Sachgebiet Naturschutz abzustimmen. Bei uns trifft das aber nicht zu weil wir eine Einfahrt mit Höhe / Breite 4 Meter haben.

Der letzte Punkt dann wieder das Thema Fledermausschutz, also Abschaltung in bestimmten Zeiten und bestimmten Witterungsbedingungen. Das Teil hatten wir bei der Anlage ohnehin vorgesehen (Mehrkosten 1000 EUR), also alles gut. Neu war mir allerdings, dass das Gerät ein Protokoll erstellen muss und dieses jährlich an das Sachgebiet Naturschutz zu senden ist. Glücklicherweise kann das Teil auch das, ich lege mir schon mal eine jährliche Wiedervorlage an.

Während die Abstimmung mit dem Naturschutz also sehr kooperativ ablief, gab es eine Woche später dann vom Technischen Umweltschutz eine eher unverständliche Nachforderung. Hier wollte man die Koordinaten der Anlage nicht als GPS / WGS Daten wie angeben, sondern im ETRS89/UTM 32N Format. Jetzt gibt es für die Umrechnung ja etliche Online Rechner, die scheinen da aber nicht bekannt zu sein. Ausserdem wurde der maximale Schalldruckpegel abgefragt - der stand aber schon in den eingereichten Unterlagen. Zumindest erfährt man so aber, dass am Antrag gearbeitet wird...

Zurück zur Hauptseite.