Der vom Amt eingesetzte Prüfstatiker hat nun die Anlage final begutachtet und die Mitteilung zur Inbetriebnahme ist ans Amt gegangen. Die Seite ist also abgeschlossen.

Ich habe keine Ahnung ob das Thema Prüfstatiker immer so unerträglich oder so einfach normal ist.

Es ging damit los, dass er die vom Amt gesetzten Termine weder bei der ursprünglichen Prüfung, noch bei der Prüfung der neuen Statik eingehalten hat. Die Kommunikation war unter aller Kanone. Anschreiben an den Prüfstatiker persönlich wurden nie beantwortet. Der ausführende Sachbearbeiter hat zwar reagiert, war aber am Ende immer zu spät. Ob die Ablehnung der Prüfung der ersten Statik eine Ermessensfrage ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Nachdem der Mast und die Statik schon etliche Male geprüft wurden, vermute ich, dass die Prüfung einfach sehr formal getrieben war.

Im Prüfbericht wurde die Einhaltung der DIN EN 1090-2 Stahlbau - Ausführungsklasse EXC 2 durch den Masthersteller, also auch die Einhaltung der DIN EN 13670 (2011-03) des ausführenden Tiefbauers gefordert. Die entsprechenden Zertifikate hat er sich dann zur Abnahme auch tatsächlich vorlegen lassen. Beim Beton war gemäss Maststatik Festigkeit C30/37 gefordert. Im Lieferschein des Beton stand das auch drin, der Prüfstatiker hat aber dennoch zusätzlich eine Bestätigung einer unabhängigen Überwachungsstelle der Überwachungsklasse 2 eingefordert. Auch die konnte beschafft werden, nachdem das aber selten angefragt wird hat das wieder extra gedauert.

Für mich ist das maximale Misstrauenskultur. Und es steht ja auch weder ein Kindergarten noch das Kanzleramt neben dem Mast, welche diesen extremen Formalismus vielleicht rechtfertigen würde.

Und bevor ich es vergesse: viel teurer als geplant war der Prüfstatiker sowie seine Aktivitäten als "Bauaufsicht" auch noch.

Mein Resüme: in Bundesländern mit Liberalisierung der Statikprüfung auf jeden Fall selbst einen Statiker beauftragen. Der Statiker gehörte hier ganz eindeutig zu den Verhinderern solcher Bauvorhaben.

Gut, dass das vorbei ist.

Zurück zur Hauptseite.